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Verfahrensdokumentation für die Kasse: kostenlose GoBD-Vorlage

Finanzamt & Prüfung

Verfahrensdokumentation für die Kasse: kostenlose GoBD-Vorlage

Von TaylorCom Softwareentwicklung Lesezeit: 8 Minuten

Die Verfahrensdokumentation beschreibt, wie in Ihrem Betrieb kassiert, aufgezeichnet, gesichert und aufbewahrt wird – so, dass ein sachverständiger Dritter es in angemessener Zeit nachvollziehen kann. Bei einer Kassen-Nachschau oder Betriebsprüfung ist sie oft eines der ersten Dokumente, nach denen gefragt wird. Viele kleine Betriebe haben trotzdem keine. Diese Seite erklärt, was hineingehört, und stellt eine kostenlose Word-Vorlage für die Kasse bereit.

Vorlage herunterladen: Verfahrensdokumentation Kasse als Word-Datei (.docx), frei zum Ausfüllen und Anpassen.

Word-Vorlage laden

Das Wichtigste in Kürze

Was ist eine Verfahrensdokumentation?

Die GoBD verlangen, dass Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse eines DV-Verfahrens vollständig und schlüssig erkennbar sind. Für die Kasse heißt das: Wie wird ein Verkauf erfasst, wer darf stornieren, wie läuft der Tagesabschluss, wo liegen die Daten, wer sichert sie, und wie bekommt ein Prüfer sie zu sehen. Die Verfahrensdokumentation ist dabei keine einmalige Pflichtübung, sondern wird mit jeder Änderung fortgeschrieben; ältere Fassungen bleiben so lange aufbewahrt wie die Daten, die sie beschreiben.

Was passiert, wenn sie fehlt? Nach Randziffer 155 der GoBD ist eine fehlende oder unzureichende Verfahrensdokumentation für sich allein kein formeller Mangel mit sachlichem Gewicht, solange die Nachvollziehbarkeit nicht beeinträchtigt ist. Umgekehrt gilt: Ist die Kassenführung ohne sie nicht nachvollziehbar, kann das zur Verwerfung der Buchführung und zur Schätzung führen. Eine kurze, aktuelle Dokumentation ist deshalb billige Absicherung.

Aufbau der Vorlage

Die Word-Vorlage folgt den Bausteinen der GoBD und ist auf die Kasse zugeschnitten. Jeder Abschnitt enthält Leitfragen und Tabellen zum Ausfüllen:

  1. Allgemeine Beschreibung: Unternehmen, Steuernummer, Betriebsstätten, verantwortliche Personen, Geltungsbereich, Versionsstand und Änderungshistorie.
  2. Technische Systemdokumentation: Kassensoftware mit Version, Hardware (PC, Bondrucker, Kassenlade, Scanner, Waage, Kartenterminal), TSE mit Seriennummer und Zertifizierung, Datum von Anschaffung, Inbetriebnahme und ELSTER-Mitteilung, Schnittstellen zu Warenwirtschaft und Buchhaltung, Speicherorte der Daten.
  3. Anwenderdokumentation: der Ablauf an der Kasse – Kassenöffnung und Wechselgeld, Verkauf und Beleg, Storno, Retoure, Rabatt, Gutschein, Einlage und Entnahme, Zahlarten, Tagesabschluss mit Zählprotokoll, Umgang mit Kassendifferenzen, Schichtwechsel, Trainingsmodus.
  4. Betriebsdokumentation: Datensicherung (wer, wann, wohin, wann zuletzt eine Rücksicherung getestet wurde), Updates, Protokolle von Stamm- und Preisänderungen, Aufbewahrung und Datenexport für Prüfungen.
  5. Internes Kontrollsystem: Bedienerkennungen und Rechte, wer Stornos und Entnahmen freigibt, wie Kassendifferenzen geprüft werden, Schulung neuer Mitarbeiter.
  6. Notfall: Vorgehen bei Ausfall von Kasse, Strom oder TSE und wie der Ausfall dokumentiert wird.
  7. Anlagen: Bedienungsanleitung, TSE-Zertifikat, ELSTER-Bestätigung, Programmier- und Änderungsprotokolle, Schulungsnachweise.

So füllen Sie die Vorlage in einer Stunde aus

  1. Geräte abschreiben: Typenschilder von PC, Drucker und TSE abfotografieren, Seriennummern übernehmen.
  2. Den Tag durchgehen: vom Aufschließen bis zum Tagesabschluss, Schritt für Schritt so aufschreiben, wie es wirklich gemacht wird – nicht, wie es sein sollte.
  3. Sonderfälle ergänzen: Storno, Retoure, Gutschein, Privatentnahme, Kassenausfall.
  4. Zuständigkeiten eintragen: wer sichert, wer gibt frei, wer zählt.
  5. Mit der Steuerberatung abstimmen und mit Datum und Unterschrift ablegen – im Ordner „Kasse“ aus der Checkliste zur Kassen-Nachschau.

Beschreiben Sie Ihre Kassensoftware nicht selbst bis ins Detail. Für die technischen Einzelheiten dürfen Sie auf die Unterlagen des Herstellers verweisen; wichtig ist, was in Ihrem Betrieb konkret eingestellt ist und wie damit gearbeitet wird.

Häufige Fragen

Brauche ich als Kleinunternehmer eine Verfahrensdokumentation?

Die GoBD gelten unabhängig von der Betriebsgröße für alle, die Aufzeichnungen elektronisch führen. Der Umfang darf bei einem kleinen Betrieb aber entsprechend knapp sein. Einige Seiten, die Ihren tatsächlichen Ablauf beschreiben, sind besser als eine lange Mustervorlage, die nicht zu Ihnen passt.

Reicht das Handbuch der Kassensoftware?

Nein. Das Handbuch beschreibt, was die Software kann. Die Verfahrensdokumentation beschreibt, wie Sie sie einsetzen: Ihre Geräte, Ihre Einstellungen, Ihre Abläufe und Zuständigkeiten. Das Handbuch gehört als Anlage dazu.

Wie oft muss ich sie aktualisieren?

Immer dann, wenn sich etwas ändert: neue Kasse, neue TSE, neues Update mit geänderten Abläufen, neue Betriebsstätte, geänderte Zuständigkeiten. Vermerken Sie jede Änderung mit Datum in der Änderungshistorie.

Gilt das auch für die offene Ladenkasse?

Ja. Statt der Technik stehen dann Kassenbericht, Zählprotokoll, Kassenbuch und die Aufbewahrung der Belege im Vordergrund. Ob für Sie eine TSE oder eine offene Ladenkasse in Frage kommt, zeigt der Kassenpflicht-Rechner.

Stand und Quellen: 15. Oktober 2026. GoBD (BMF-Schreiben vom 28. November 2019 mit späteren Änderungen), Randziffern 151 bis 155. Die Vorlage ist eine Arbeitshilfe und ersetzt keine steuerliche Beratung; passen Sie sie an Ihren Betrieb an.

Fazit

Eine Verfahrensdokumentation für die Kasse muss nicht lang sein, aber zu Ihrem Betrieb passen und aktuell sein. Mit der Vorlage sind Geräte, Abläufe und Zuständigkeiten in einer Stunde aufgeschrieben. Wie QuickKasse TSE, Tagesabschluss und Aufbewahrung umsetzt, steht auf der Seite TSE, KassenSichV und GoBD.

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