QuickKasse richtet sich an kleine Einzelhändler und Fachgeschäfte, die Waren über die Theke verkaufen. Hier steht je Branche, was die Windows-Kasse kann, was sie nicht kann und wo Sie genauer nachfragen sollten.
Artikel erfassen, Zahlart wählen, Bon drucken und Tagesabschluss erstellen - direkt in einer übersichtlichen Windows-Oberfläche.
Im Einzelhandel zählt eine Kasse, die ohne lange Einarbeitung funktioniert. Artikel müssen schnell erfasst werden, der Bon muss stimmen und der Tagesabschluss darf nicht zur Zusatzarbeit werden.
QuickKasse unterstützt Barcode-Scanner, Bondrucker, Kassenlade, Kundendaten, Gutscheine, Rabatte und Auswertungen. Die Software bleibt bewusst übersichtlich, damit auch Aushilfen sie schnell bedienen – mehr dazu unter einfache Kassensoftware. Die Bons werden über eine Swissbit-USB-TSE signiert, die lokal am Kassen-PC steckt.
Direkt zu Ihrer Branche: Mode & Schuhe · Schreibwaren, Spielwaren, Geschenke · Fachhandel, Elektro, Foto · Lebensmittel, Getränke, Tierbedarf · Second-Hand · Blumenladen, Kiosk, Friseur, Fahrradladen
Artikel per Scanner, Artikelnummer oder Schnellwahltaste erfassen und Bons mit Pflichtangaben drucken.
Stammkunden verwalten, Rabatte vergeben und Geschenkgutscheine mit Restwert nutzen.
Z-Bon, Tagesabschluss, Umsatz nach Warengruppen, Zahlungsarten und Mitarbeitern auswerten.
In Mode und Schuhen wechseln Größen, Farben und Kollektionen jede Saison. Die Kasse muss Artikel schnell finden, ohne das Verkaufsgespräch zu unterbrechen: per Barcode, Artikelnummer oder Suche nach Bezeichnung. Jede Größe oder Farbe, die Sie getrennt im Bestand führen wollen, wird als eigener Artikel mit eigenem Barcode angelegt; die Bestandsführung übernimmt die Warenwirtschaft LAGER 6000.
Stammkunden legen Sie mit Kaufhistorie und individuellem Rabatt an, Geschenkgutscheine werden mit Restwert eingelöst. Für Saisonware und Abverkauf helfen Rabatte und die Auswertung nach Warengruppen.
Viele Artikel, kleine Preise, starke Saisonspitzen zu Schulanfang und Weihnachten: Hier zählt die Geschwindigkeit an der Kasse. Hefte, Stifte, Karten und Spielzeug gehen per Scanner über den Tresen, Artikel ohne Barcode legen Sie auf Schnellwahltasten.
Über Warengruppen wie Büro, Schule, Karten, Spielwaren oder Deko sehen Sie, welcher Bereich im Monat trägt. Gutscheine mit Restwert sind im Geschenkgeschäft Pflicht; QuickKasse verkauft und löst sie ein. Fehlende Artikel lassen sich aus einer Lieferantenliste per CSV oder Excel übernehmen.
Im Fachhandel treffen Hauptartikel, Zubehör und Beratung aufeinander: das Gerät, dazu Kabel, Adapter, Speicherkarte oder Bilderrahmen. QuickKasse erfasst Zubehör per Barcode oder Artikelsuche und hält bei Stammkunden die Kaufhistorie fest, damit das passende Zubehör beim nächsten Besuch schnell gefunden ist.
Kunden, die eine Rechnung brauchen, bekommen sie im A4- oder A5-Format, auf Wunsch als PDF per E-Mail. Gewerbekunden können über bis zu fünf Preisgruppen eigene Preise erhalten. Für den Verkauf mit Werkstatt-Tresen steht mehr auf der Seite für den Fahrradladen.
Wo Lebensmittel, Getränke oder Tierfutter verkauft werden, laufen oft zwei Steuersätze über dieselbe Kasse. Der Steuersatz hängt in QuickKasse am Artikel, der Tagesabschluss weist 7 und 19 Prozent getrennt aus.
Lose Ware ohne Barcode – Brötchen, Eier, Obst, Kartoffeln – legen Sie auf Touch-Tasten, auf Wunsch mit Bild. Ware nach Gewicht kassieren Sie auf zwei Wegen: Bei Waagenartikeln fragt die Kasse das Gewicht ab und rechnet den Preis, oder Sie scannen das Etikett einer Preisauszeichnungswaage. Eine direkte Kopplung von Waage und Kasse gibt es nicht.
Im Hofladen ist das Netz oft schwach: Programm, Datenbank und USB-TSE laufen auf dem Kassen-PC, Kassieren klappt ohne Internet (was bei einem Ausfall noch geht). Für die Bäckerei mit Thekenverkauf passt QuickKasse, für ein Café mit Tischservice nicht – die Abgrenzung steht unter Kassensoftware Gastronomie. Wie Sie Pfand sauber buchen, erklärt der Ratgeber Pfand und Leergut an der Kasse.
Im Second-Hand-Laden ist fast jedes Teil ein Unikat. Statt jedes Stück vorher anzulegen, tippen Sie an der Kasse die Warengruppe – Damenmode, Kinderkleidung, Bücher, Geschirr – und geben den Preis ein. Teure Einzelstücke bekommen ein eigenes Preisetikett mit Barcode, gedruckt über jeden Etikettendrucker mit Windows-Treiber.
Eine automatische Kommissionsabrechnung mit Auszahlung an die Einlieferer bietet QuickKasse nicht. Möglich ist eine Auswertung der Verkäufe nach Lieferant, wenn Sie die Einlieferer als Lieferanten führen. Wer viele Kommissionsgeber abrechnet, sollte das vorab mit uns besprechen.
Sträuße, Gestecke und Pflanzen mit freien Preisen, Gutscheine und Stammkunden.
Viele kleine Bons in kurzer Zeit, Schnelltasten und lange Öffnungszeiten.
Leistungen und Pflegeprodukte an einer Kasse, Gutscheine, mehrere Mitarbeiter.
Rahmennummern, Reparaturaufträge, Ersatzteile und A4-Rechnung am Tresen.
Wann QuickKasse für Theke und Imbiss passt und wann ein Gastro-System besser ist.
Eisdiele, Marktstand, Weihnachtsmarkt: in der Ruhezeit keine Softwaremiete.
Für den klassischen Einzelhandel und Fachgeschäfte, die Waren über die Theke verkaufen und einen Kassenbon ausgeben. Für Gastronomie mit Tischplan und Bonieren ist QuickKasse nicht gemacht.
Jede Variante, die getrennt im Bestand geführt werden soll, wird als eigener Artikel mit eigenem Barcode angelegt. Für die Bestandsführung wird LAGER 6000 ergänzt.
Ja. Bei Waagenartikeln wird das Gewicht an der Kasse eingegeben, oder Sie scannen das Etikett einer Preisauszeichnungswaage. Eine direkte Waagenschnittstelle gibt es nicht.
Ja. Der Steuersatz hängt am Artikel, beide werden im Tagesabschluss getrennt ausgewiesen.
Nicht automatisch. Verkäufe lassen sich nach Lieferant auswerten, eine Abrechnung mit Auszahlung an Einlieferer gibt es nicht.
Ja. Netzwerkversionen verbinden mehrere Kassen und Büroplätze über eine gemeinsame Datenbank.
Alle genannten Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zzgl. gesetzlicher MwSt. Maßgeblich sind die Angaben im Shop bzw. im individuellen Angebot. Aussagen zu TSE und GoBD beschreiben technische Funktionen der Software und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
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