Zurück zur Übersicht

Der Kassenbon als Werbefläche: Was außer den Pflichtangaben draufpasst

Marketing

Der Kassenbon als Werbefläche: Was außer den Pflichtangaben draufpasst

Von TaylorCom Softwareentwicklung Lesezeit: 5 Minuten

Seit der Belegausgabepflicht geht jeder Bon an den Kunden. Die meisten landen im Müll, ein Teil in Portemonnaies, Handschuhfach und Einkaufstasche. Die Fläche unter den Pflichtangaben ist damit die günstigste Werbung, die ein Laden hat – wenn dort etwas Sinnvolles steht.

Was auf dem Bon wirklich gelesen wird

Kunden schauen auf einen Bon in zwei Situationen: direkt an der Kasse, um den Betrag zu prüfen, und später, wenn sie etwas umtauschen oder nachkaufen wollen. Darauf sollte der Werbeteil zielen.

Weniger ist mehr

Ein Bon mit zehn Zeilen Werbetext wird nicht gelesen, sondern verlängert nur die Papierrolle. Zwei bis vier Zeilen sind die praktische Obergrenze. Wechseln Sie den Text regelmäßig – ein Hinweis, der seit drei Jahren dasteht, wird irgendwann übersehen.

Gutscheincodes und Wiederkaufanreize

Wirksam ist ein Anreiz mit Ablaufdatum: „Mit diesem Bon 10 Prozent auf Ihren nächsten Einkauf bis Monatsende.“ Er lässt sich an der Kasse leicht prüfen, weil der Bon als Nachweis dient.

Rechnen Sie den Rabatt aber vorher durch – was ein Nachlass auf den Rohertrag bewirkt, zeigt der Beitrag Rabatte an der Kasse. Ein Wiederkaufanreiz, der jeden Kunden betrifft, kostet schnell mehr als gedacht.

Was nicht auf den Bon gehört

Die Pflichtangaben auf dem Kassenbon selbst sind gesetzlich festgelegt und dürfen durch Werbung nicht verdrängt werden. Der Werbeteil gehört deshalb ans Ende, deutlich abgesetzt.

Papier sparen und trotzdem wirken

Wer den Werbetext schmal hält und auf leere Zeilen verzichtet, spart spürbar Thermopapier. Bei einigen hundert Bons am Tag macht eine Zeile weniger im Jahr mehrere Rollen aus.

Fazit

Öffnungszeiten, Umtauschregel, ein konkreter Anlass zum Wiederkommen – mehr braucht der Bon nicht. Kurz, regelmäßig gewechselt und deutlich unter den Pflichtangaben platziert, wird aus einem Pflichtbeleg ein kleines Werbemittel, das ohnehin jeder Kunde mitnimmt.

Zurück zur Übersicht