Kassenführung
Rabatte an der Kasse: Regeln statt Bauchgefühl
Von TaylorCom Softwareentwicklung Lesezeit: 5 Minuten
„Machen Sie mir noch was beim Preis?“ – dieser Satz fällt in jedem Laden. Die Frage ist nicht, ob Sie Rabatte geben, sondern ob Sie am Monatsende wissen, wie viele es waren und was sie gekostet haben.
Positionsrabatt oder Bonrabatt
An der Kasse gibt es zwei Stellen für einen Nachlass, und sie haben unterschiedliche Folgen:
- Positionsrabatt: Der Nachlass hängt am einzelnen Artikel. Das ist die sauberere Variante, denn später lässt sich erkennen, auf welche Artikel tatsächlich Rabatt gegeben wurde.
- Bonrabatt: Der Nachlass wird auf die Gesamtsumme gerechnet. Schnell erfasst, aber in der Auswertung schwächer: Sie sehen den Betrag, nicht den Artikel.
Für den Alltag ist eine Mischung üblich: Positionsrabatt bei einzelnen Artikeln, Bonrabatt beim Gesamtgeschäft mit Stammkunden.
Grenzen für Mitarbeiter festlegen
Ohne Grenze wird aus einem Entgegenkommen schnell Gewohnheit. Sinnvoll sind klare Regeln, die auch in der Kasse hinterlegt sind: bis zu welchem Prozentsatz darf jeder nachlassen, ab wann braucht es eine Freigabe?
Wichtig ist weniger die Höhe als die Einheitlichkeit. Wenn drei Mitarbeiter drei verschiedene Grenzen kennen, erfährt Ihr Kunde das schneller als Sie.
Was ein Prozent wirklich kostet
Rabatt geht nicht vom Umsatz ab, sondern vom Rohertrag – und dort trifft er deutlich härter. Ein Beispiel: Ein Artikel kostet 100 Euro im Verkauf, 70 Euro im Einkauf. Der Rohertrag beträgt 30 Euro. Geben Sie zehn Prozent Rabatt, kostet das 10 Euro Umsatz – aber ein Drittel Ihres Rohertrags.
| Rabatt | Verkaufspreis | Rohertrag | Verlust am Rohertrag |
|---|---|---|---|
| 0 % | 100,00 EUR | 30,00 EUR | – |
| 5 % | 95,00 EUR | 25,00 EUR | 17 % |
| 10 % | 90,00 EUR | 20,00 EUR | 33 % |
| 15 % | 85,00 EUR | 15,00 EUR | 50 % |
Beispielrechnung bei einem Einkaufspreis von 70 EUR, Werte netto.
Diese Rechnung sollte jeder kennen, der an der Kasse über Nachlässe entscheidet. Sie ist das beste Argument gegen das pauschale „dann eben zehn Prozent“.
Nachvollziehbar bleiben
Jeder Rabatt gehört über die Kasse, nicht als handschriftliche Korrektur auf dem Beleg. Das ist nicht nur eine Frage der Auswertung, sondern auch der ordnungsgemäßen Kassenführung: Der Beleg muss den tatsächlich vereinnahmten Betrag ausweisen.
Sehen Sie sich einmal im Quartal an, wie hoch die Rabattsumme war und wer sie gegeben hat. Nicht, um jemanden zu maßregeln, sondern weil die Zahl oft größer ist als geschätzt.
Fazit
Rabatte sind ein Werkzeug, kein Reflex. Mit festen Grenzen, sauberer Erfassung an der Position und einem regelmäßigen Blick auf die Summe bleibt der Nachlass das, was er sein soll: ein bewusstes Entgegenkommen.
