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Ratgeber

Kasse beim Finanzamt melden: so klappt die ELSTER-Mitteilung

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Kassen mit TSE dem Finanzamt elektronisch mitgeteilt werden. Die Meldung selbst ist schnell erledigt, wenn die Angaben vorher beisammen sind. Diese Seite zeigt, welche das sind und wo Sie sie finden.

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Wer muss melden, und bis wann?

Die Pflicht steht in § 146a Abs. 4 der Abgabenordnung. Wer ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit TSE einsetzt, also eine elektronische Kasse oder eine Registrierkasse auf dem PC, teilt dem Finanzamt Art, Anzahl und Daten der Systeme mit. Das Verfahren ist laut BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024 seit dem 1. Januar 2025 freigeschaltet.

Für Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, galt eine einmalige Frist bis zum 31. Juli 2025. Seitdem gilt die laufende Regel: Eine neu angeschaffte Kasse ist innerhalb eines Monats nach der Anschaffung zu melden, eine stillgelegte innerhalb eines Monats nach der Außerbetriebnahme.

Gemeldet wird je Betriebsstätte, und zwar mit allen dort eingesetzten Kassen. Kommt eine Kasse dazu, enthält die neue Mitteilung also auch die bisherigen.

Über welchen Weg die Meldung läuft

Die Mitteilung geht elektronisch an das zuständige Finanzamt: entweder über das Formular „Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme“ in Mein ELSTER oder über eine Software mit ELSTER-Schnittstelle (ERiC), zum Beispiel beim Steuerberater. Ein Brief oder eine E-Mail erfüllen die Pflicht nicht.

Sie können die Meldung selbst abgeben oder eine bevollmächtigte Person, etwa Ihre Steuerberatung, damit beauftragen. Für Mein ELSTER brauchen Sie ein Benutzerkonto mit Zertifikat. Wer noch keins hat, sollte es früh beantragen: Der Aktivierungscode kommt per Post.

Checkliste: diese Angaben fragt das Formular ab

Legen Sie die folgenden Daten bereit, bevor Sie das Formular öffnen. Die Feldbezeichnungen folgen der Ausfüllanleitung des BMF.

AngabeWo Sie sie finden
Steuernummer und BetriebsstätteSteuerbescheid, Anschrift des Ladens
Art der Software und Anzahl der KassenComputergestützte Kasse (PC-Kasse); Anzahl der Kassenplätze je Betriebsstätte
Hersteller, Software, VersionQuickKasse von TaylorCom, Versionsnummer im Programm
Seriennummer des AufzeichnungssystemsEindeutige Kennung der Kasse; nicht zu verwechseln mit der TSE-Seriennummer
Datum der AnschaffungRechnung; bei Leasing oder Leihe der Vertragsbeginn
Seriennummer der TSE64 Zeichen, Hexadezimal (0 bis 9, A bis F)
BSI-Zertifizierungs-ID der TSEFormat NNNN-JJJJ, steht im Zertifikat des Herstellers
Datum der Inbetriebnahme der TSE und BauformUSB-Stick, SD-Karte oder Cloud
Datum der AußerbetriebnahmeNur bei Stilllegung oder Austausch

Die lange TSE-Seriennummer von Hand abzutippen ist die häufigste Fehlerquelle. Kopieren Sie sie, wenn möglich, statt sie abzuschreiben.

So finden Sie die Daten in QuickKasse

QuickKasse hat dafür eine eigene Maske: im Hilfe-Menü unter „ELSTER-XML Kassenmeldung erstellen“ oder in den Einstellungen im Reiter TSE. Sie sammelt die Angaben zu Betrieb, Kasse und TSE an einer Stelle und füllt vieles vor, etwa die Kassen-Seriennummer, die Seriennummer der angeschlossenen Swissbit-TSE und deren Bauform.

Vor dem Speichern prüft die Maske die typischen Fehlerquellen: Pflichtfelder, Datumsformat, ob die TSE-Seriennummer genau 64 Hexadezimalzeichen hat und ob die BSI-Zertifizierungs-ID dem Format NNNN-JJJJ entspricht. Das Ergebnis legt QuickKasse als Datei ab, die Sie für das ELSTER-Formular nutzen oder an Ihre Steuerberatung weitergeben. Übermittelt wird dabei nichts automatisch, die Meldung geben Sie selbst oder Ihre Beratung ab.

Wichtig: Die Datumsfelder für Anschaffung und Inbetriebnahme sind mit dem heutigen Datum vorbelegt. Tragen Sie dort das Datum von Ihrer Rechnung ein, bevor Sie die Datei erzeugen.

Typische Fehler, die eine zweite Meldung nötig machen

  1. Mehrere Standorte in einer Mitteilung zusammengefasst. Jede Betriebsstätte wird für sich gemeldet.
  2. Nur die neue Kasse gemeldet. Die Mitteilung umfasst alle Kassen der Betriebsstätte.
  3. TSE-Seriennummer und Kassen-Seriennummer vertauscht oder unvollständig.
  4. TSE-Tausch vergessen. Wird die TSE ersetzt, ändern sich Seriennummer und Inbetriebnahmedatum, die Mitteilung ist zu aktualisieren.
  5. ELSTER-Zertifikat zu spät beantragt, sodass die Monatsfrist knapp wird.

Häufige Fragen

Muss ich meine Kasse beim Finanzamt anmelden?

Ja, wenn Sie ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit TSE nutzen. Die Mitteilung nach § 146a Abs. 4 AO geht elektronisch über ELSTER, für neue Kassen innerhalb eines Monats nach der Anschaffung.

Wie lange habe ich nach dem Kauf Zeit?

Einen Monat ab Anschaffung. Dieselbe Frist gilt nach einer Außerbetriebnahme, etwa wenn Sie eine Kasse stilllegen oder ersetzen.

Kann meine Steuerberatung die Meldung übernehmen?

Ja. Die Pflicht kann eine bevollmächtigte Person erfüllen. Geben Sie ihr die Angaben aus der Checkliste, vor allem die TSE-Seriennummer und die BSI-Zertifizierungs-ID.

Muss ich nach einem TSE-Tausch neu melden?

Ja, die geänderten TSE-Angaben sind mitzuteilen. Dabei werden wieder alle Kassen der Betriebsstätte angegeben.

Reicht eine E-Mail an das Finanzamt?

Nein. Die Pflicht ist grundsätzlich nur elektronisch über Mein ELSTER oder eine Software mit ELSTER-Schnittstelle erfüllt.

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