Umfassender Schutz für Sie und Ihre Daten durch TaylorCom Softwareentwicklung
Erfahrener und international tätiger Spezialversicherer für IT-Risiken mit exzellentem Rating
Die IT-Haftpflicht ist nach dem „All-Risk-Prinzip“ aufgebaut und bietet dadurch einen umfassenden Versicherungsschutz. Durch die „offene Deckung“ sind alle Tätigkeiten und Leistungen des IT-Experten versichert, welche in den Versicherungsbedingungen nicht klar definiert ausgeschlossen sind.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Betriebshaftpflichtversicherungen schützt sie den Auftragnehmer und den Auftraggeber auch vor IT-typischen reinen Vermögensschäden.
Die IT-Haftpflicht zahlt im in den Versicherungsbedingungen festgelegten Umfang Schadenersatz bei leichter und vor allem auch bei grober Fahrlässigkeit – selbst im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen.
Die IT-Haftpflicht bietet im in den Versicherungsbedingungen festgelegten Umfang auch Versicherungsschutz für Schäden durch schlecht oder nicht vollständig ausgeführte Aufträge. So sind im Umfang auch „Erfüllungsschäden“ wie Betriebsunterbrechungen, Gewinnausfall bzw. vergebliche Aufwendungen des Auftraggebers in Erwartung ordnungsgemäßer Leistung abgesichert.
Tätigkeiten beim Auftraggeber vor Versicherungsbeginn sind für alle Schadenereignisse während der Vertragslaufzeit mitversichert.
Keine Unterversicherungssummen für Vermögensschäden. Das heißt: Keine Einschränkungen der Versicherungssummen im Kleingedruckten für bestimmte Risiken.
Versicherungsschutz besteht auch, wenn ein Schaden auf nicht ausreichende Erprobung zurückzuführen ist.
Ansprüche aufgrund von Verstößen gegen Datenschutzgesetze sind mitversichert.
Die fahrlässige Übermittlung sich selbst reproduzierender Codes (wie z.B. Viren, Würmern, Trojanischen Pferden) ist mitversichert.
Versichert ist verschuldensunabhängig das Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit von Sachen, Lieferungen oder Leistungen z.B. im Rahmen von Service Level Agreements.
Der Auftraggeber ist auch geschützt, wenn Leistungen durch freie Mitarbeiter, Volontäre und Praktikanten erbracht werden.
Wenn im Rahmen eines Auftrags auch Tätigkeiten als Werbeagentur oder Unternehmensberater ausgeführt werden, sind diese ebenfalls versichert.
Zusätzlicher Schutz für spezielle Situationen
Zahlung von Schadenersatz aufgrund von Leistungsverzögerungen, auch wenn ein geschäftskritisches Projekt nicht im Zeitplan bleibt.
Schutz bei Betriebsunterbrechungen, Gewinnausfall und vergeblichen Aufwendungen des Auftraggebers.
Offene Deckung für alle Tätigkeiten, die nicht explizit ausgeschlossen sind.