Finanzamt-konform kassieren

TSE, KassenSichV & GoBD
Rechtssicher mit QuickKasse

QuickKasse deckt die technischen Anforderungen des Finanzamts ab: Anbindung zertifizierter TSE-Module, GoBD-konforme Aufzeichnung und DSFinV-K-Export für die Kassenprüfung – manipulationssicher und revisionssicher.

TSE-Hardware fuer QuickKasse und rechtssicheres Kassieren

Kassensicherheitsverordnung (KassenSichV)

Seit 2020 müssen elektronische Kassen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. QuickKasse unterstützt alle gängigen TSE-Module.

Sicherheitsmodul

Gewährleistet, dass Kasseneingaben protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert werden können.

Speichermedium

Speichert alle Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.

DSFinV-K Export

Gewährleistet eine reibungslose Datenübergabe für Kassenprüfungen im vorgeschriebenen Format.

GoBD: Stolperfallen bei der Kassenführung vermeiden

Wichtig: Die Annahme, eine rein rechnerische Kassenführung sei ausreichend, ist definitiv falsch und könnte zu einer Hinzuschätzung durch die Finanz- und Steuerbehörde führen (s. § 162 AO).

Aufzeichnen bedeutet auch Aufbewahren. Dies gilt nicht nur für die Belege, sondern auch für die sogenannten Zählprotokolle der Tagesabrechnung(en).

Nicht erlaubt zur Abrechnung sind elektronische Medien wie z. B. Excel, da sich die Daten- und Ergebniserfassung manipulieren ließe. Die Chronologie der Ein- und Auszahlungen ist strikt zu gewährleisten – nicht plausible Aufzeichnungen werden beanstandet.

Kassenbons, GDPdU-Export & Aufbewahrung

Die mit dem Kassenbericht aufzubewahrenden Kassenbons gelten als sogenannte Kleinbetragsrechnung, sofern die Summe 250 Euro nicht überschreitet und die Vorgaben gemäß § 33 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung erfüllt werden.

Das verwendete Druckpapier eines Kassenbons muss so beschaffen sein, dass es die Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren erfüllt. Für den Kunden dient der Bon auch als Vorlage zur Geltendmachung von Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen.

Für Betriebs- und Kassenprüfungen exportiert QuickKasse alle Daten maschinenlesbar und revisionssicher – GoBD-konform und im DSFinV-K-Format.

Manipulationssicher mit AES-256-Verschlüsselung

Bei QuickKasse wird jede Manipulation ausgeschlossen. Es gibt keinen Test- oder Demomodus, um Vorgänge zu simulieren. Zur normalen Datensicherung wird parallel eine AES-256-verschlüsselte Datensicherung erstellt – alle Vorgänge werden mehrfach dokumentiert.

Häufige Fragen

Ist QuickKasse finanzamt-konform?

QuickKasse unterstützt die Anbindung zertifizierter TSE-Module, arbeitet nach den GoBD-Grundsätzen und stellt einen DSFinV-K-Export für die Kassenprüfung bereit. Damit sind die technischen Voraussetzungen für eine finanzamt-konforme Kassenführung abgedeckt.

Braucht meine Kasse eine TSE?

Ja. Seit 2020 müssen elektronische Kassensysteme in Deutschland über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. QuickKasse unterstützt alle gängigen TSE-Module.

Was ist der DSFinV-K-Export?

Die DSFinV-K ist das vorgeschriebene Datenformat für Kassenprüfungen. QuickKasse exportiert alle Kassendaten in diesem Format, sodass die Übergabe an den Prüfer reibungslos funktioniert.

Reicht eine Excel-Tabelle für die Kassenführung?

Nein. Manipulierbare Medien wie Excel sind für die Kassenführung nicht zulässig, da sich Daten unbemerkt ändern lassen. Das kann zu einer Hinzuschätzung durch das Finanzamt führen (§ 162 AO).

Wie lange müssen Kassendaten aufbewahrt werden?

Kassendaten und Belege unterliegen einer Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren. QuickKasse speichert alle Einzelaufzeichnungen revisionssicher und zusätzlich AES-256-verschlüsselt.

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