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Muss ich meine Kasse mit TSE beim Finanzamt melden?
Verfasst: Sa 26. Sep 2026, 20:09
von lfrank
Ich habe mir vor zwei Wochen eine gebrauchte Kasse für meinen kleinen Kiosk gekauft und jetzt erzählt mir ein Bekannter etwas von TSE und Meldung ans Finanzamt. Muss ich da wirklich selbst etwas melden und was passiert bei einer Kassen-Nachschau? Ich weiß leider nicht genau Bescheid und will nichts falsch machen.
Re: Muss ich meine Kasse mit TSE beim Finanzamt melden?
Verfasst: Sa 26. Sep 2026, 20:34
von clairetaylor
Ja, grundsätzlich besteht eine eigene Meldepflicht. Hintergrund ist das Kassengesetz mit manipulationssicherer Aufzeichnung durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, weshalb jede elektronische Kasse mit TSE beim Finanzamt über das ELSTER-Portal an- und abgemeldet werden muss, bei Gebrauchtkauf in der Regel innerhalb eines Monats nach Anschaffung, der Vorbesitzer muss sie abmelden. Bitte klären Sie die Details verbindlich mit Ihrem Steuerberater, das ist keine Rechtsauskunft. Prüfen Sie praktisch zuerst Anschluss und Einstellung: TSE-Modul oder Stick muss fest verbunden sein, im Kassenmenü muss die TSE als aktiv und fehlerfrei angezeigt werden und Treiber sowie Firmware sollten aktuell sein. Notieren Sie Herstellerart, Modell, Seriennummer der Kasse und der TSE sowie Datum der Inbetriebnahme für die Meldung. Drucken Sie einen Testbon und kontrollieren Sie TSE-Signatur, Zeitstempel und Prüfwerte sowie den Export der digitalen Schnittstelle. Außerdem bewahren Sie Belege über Kauf, TSE-Zertifikat und Updates geordnet auf. Bei einer Kassen-Nachschau kommt die Prüfung unangekündigt, der Prüfer weist sich aus und verlangt Zugriff auf Aufzeichnungen, Verfahrensdokumentation und einen Kassensturz, fehlende Meldung oder TSE führt zu Beanstandungen.